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Das Schulgebäude darf ab 7.15 Uhr betreten werden und ist nach Unterrichtsschluss bzw.
schulischen Veranstaltungen zu verlassen.
Fahrschüler werden vor und nach dem Unterricht im Klub beaufsichtigt.
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Vor dem Unterricht und in den großen Pausen halten sich alle Schüler im Freizeitgelände
oder bei Regen im vorderen Teil des Verbinders auf. Die großen Pausen sind zur Esseneinnahme
und zur Erholung zu nutzen. Den Weisungen aller aufsichtsführenden Kräfte
ist unverzüglich und in vollem Umfang nachzukommen.
- Fahrstühle dürfen nur von den berechtigten Schülern benutzt werden.
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Die Garderobe und die Sportbekleidung ist mit in die Unterrichtsräume zu nehmen bzw.
in den Schließfächern unterzubringen.
- In den Frei- und Ausfallstunden ist der Klub aufzusuchen.
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Jeder Schüler kennt den Alarmplan und verhält sich im Katastrophenfall entsprechend der
Belehrung.
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Während der Unterrichtszeit bzw. während schulischer Veranstaltungen besteht auf dem
Schulgelände Rauchverbot.
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Waffen (Pistolen, Messer) und andere gefährliche Objekte (Taschenmesser, Spraydosen, ...)
sowie Propagandamaterial, insbesondere verfassungsfeindlichen Inhaltes, dürfen nicht
in die Schule mitgebracht werden.
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In der Schule sind der Besitz, der Handel und der Konsum von Drogen bzw. Rauschmitteln
verboten.
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Im Schulhaus ist das Mitführen von Musikabspielgeräten, Gameboys und Spielzeug
nicht gestattet. Handys dürfen während der Unterrichtszeit nicht eingeschaltet sein.
Lt. Schulkonferenz vom 30.11.1999 bzw. 24.04.2001
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