Eltern
 

Datum: 04.12.2003  Beurlaubung / Befreiung
An dieser Stelle möchten wir nochmals auf alle wichtigen Punkte in Bezug auf die Beurlaubung eines Schülers bzw. dessen Befreiung vom Unterricht hinweisen.
Eine entsprechende Seite mit allen wichtigen Punkten, die zu beachten sind, finden Sie hier. Dabei wird Bezug auf den Elternbrief vom 06.11.2003 genommen.
 

Datum: 04.12.2003  Hinweise an die Eltern betr. Hausordnung
  • Der Aufenthalt im Freien in den großen Pausen ist für alle Schüler verbindlich (Ausnahme ärztl. Attest). Er ist ein Schwerpunkt gesundheitlicher Vorsorge.
  • Schüler, die entgegen der Hausordnung und aller Weisungen in den Pausen andere Örtlichkeiten aufsuchen, haben keinen Versicherungsschutz.
  • Bitte kontrollieren Sie als Eltern besonders die Punkte 8-10, um unnötige Konflikte und Gefahren zu vermeiden.
Auszug aus dem Elternbrief vom 26.03.2003

Die Hausordnung finden Sie hier.
 

Datum: 04.12.2003  Impfungen
Mit unserem Impfkalender möchten wir Ihnen die Möglichkeit zur Prüfung geben, ob bei Ihren Kindern Impfungen fehlen oder wiederholt werden müssen.


Schutzimpfung gegen Hepatitis B für Kinder und Jugendliche
  • Hepatitis B-Virus ist hoch infektiös
  • Ansteckung beim Spielen, Sport und Herumbalgen schon durch kleinste Kratz- und Bisswunden; auch durch Zahnbürsten, Nagelscheren, Ohrlochstechen Übertragung möglich
  • kostenfrei bis zum 18. Lebensjahr
Auszug aus dem Elternbrief vom 06.01.2003
 

Datum: 04.12.2003  Gesundheitsvorsorge / mediz. Bereich
An dieser Stelle möchten wir Ihnen Hinweise in Bezug auf die Gesundheitsvorsorge geben.

Kopfläuse - was tun?
  • sind Läuse festgestellt worden, sollten sich alle Familienmitglieder einer Kontrolle unterziehen (ebenso in der Schulklasse/Internat)
  • streng nach Vorschrift die vom Arzt verschriebenen oder ohne Rezept gekauften Mittel anwenden
  • Kinder und Jugendliche dürfen erst wieder in die Schule, wenn der Arzt dies bestätigt hat
Auszug aus dem Elternbrief vom 06.01.2003

Aus dem mediz. Bereich
Für alle Schülerinnen und Schüler, die in der Landesschule für Körperbehinderte Medikamente erhalten, ist durch die Eltern die Originalverpackung mit genauer Dosierungsanweisung einzureichen.
Auszug aus dem Elternbrief vom 26.03.2003