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Landeschule für Körperbehinderte Neubrandenburg "Kindergarten Stolpersteinchen" |
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Aufgabe Der Kindergarten Stolpersteinchen an der Landeschule für Körperbehinderte Neubrandenburg hat die Aufgabe, durch individuelle heilpädagogische Förderung Kinder vom 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, die infolge einer Körper- oder Sinnesbehinderung besonderer Hilfen bedürfen, durch geeignete rehabilitative Maßnahmen auf den Schulbesuch vorzubereiten. Kinder die unseren Kindergarten besuchen, haben Anspruch auf therapeutische und heilpädagogische Hilfen gemäß §§ 39 und 40 des Bundessozialhilfegesetzes. oben |
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Ziel Mit pädagogischen, medizinischen und therapeutischen Maßnahmen wird die körperliche Behinderung so weit wie möglich beseitigt, kompensiert oder deren Folgen gemindert und bei der Rehabilitation und Eingliederung der Kinder in die Gesellschaft mitgewirkt. Die Kinder werden in Kleingruppen behindertenspezifisch betreut. Die zur Gewährleistung ihrer körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung notwendigen interdisziplinären Hilfen sind in den Tagesablauf integriert. oben |
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Rahmenbedingungen Der Kindergarten hat eine Kapazität von 30 Plätzen. In den 5 Gruppen werden bis zu Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Wohl und dem Betreuungsbedarf des Kindes und der Eltern. Der Sonderkindergarten wird als Ganztageseinrichtung geführt. Die Kinder können täglich von 6-17 Uhr betreut werden. Sie erhalten 4 Mahlzeiten am Tag. Besonderheiten bei der Ernährung (wie Allergien, Sondenernährung, Vermeidung von blähenden Speisen, Weichspeisen, Diäten oder hochkalorische Ernährung) werden in Absprache mit der im Hause tätigen Küche berücksichtigt. Der Tagesablauf wird variabel gestaltet. Ausgehend von der konkreten Situation des Kindes und der Gruppe werden die Inhalte und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit festgelegt. In den Vorschulgruppen findet eine zielgerichtete Vorbereitung der Kinder auf die Schule statt. Grundlage bildet der Rahmenplan gemäß § 1 Abs. 3 Kindertagesförderungsgesetz und der Entwicklungsstand des Kindes. Um einen optimalen Start der Kinder in die Schule zu gewährleisten, wird schwerpunktmäßig mit der Landesschule für Körperbehinderte und der Schule zur individuellen Lebensbewältigung Neubrandenburg zusammengearbeitet. In den Gruppen sind Diplom-Heilpädagogen, Staatlich Anerkannte Erzieherinnen, Heilerzieherinnen und Sozialpädagoginnen tätig. oben |
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Heilpädagogische Leistungen Die Aufnahme eines Kindes beginnt nach einem ausführlichen Gespräch mit den Eltern über die Ziele der Förderung im Kindergarten. Nach Sichtung der Aufnahmedokumentation entscheidet die Leiterin in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kostenträgern, medizinischen und pädagogischen Fachkräften über die Aufnahme. In einem interdisziplinär entwickelten Förder- und Behandlungsplan wird der individuelle Bedarf zur Förderung und Behandlung des Kindes festgelegt. Entsprechend dem Verlauf werden die Festlegungen aktualisiert und mit den Eltern in einem mindestens jährlich stattfindenden Entwicklungsgespräch erläutert. Der Entwicklungsbericht wird anschließend von den Eltern und der pädagogischen Fachkraft unterzeichnet und dem Kostenträger der Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt. oben |
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Förderangebote oben |
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Arbeit mit konduktiven Elementen Kinder mit einer cerebralen Bewegungsstörung werden von 2 Heilpädagogen und stundenweise durch eine Physiotherapeutin ganztägig konduktiv gefördert. Ziel ist es, die motorischen Grundfähigkeiten so früh wie möglich anzubahnen und dabei maximale Selbstständigkeit in allen Anforderungsbereichen des täglichen Lebens zu erreichen. Im Gruppenraum sind multifunktionale Therapiemöbel vorhanden: Pritschen, Sprossenstühle, Stehleitern, Haltegriffe, Reifen, Stäbe und Abduktionskeile. Sie unterstützen die Eigenaktivität der Kinder. In einem organisierten Tagesablauf und Wochenplan werden folgende Bereiche berücksichtigt:
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Aufnahme Entscheiden sich die Eltern für einen Besuch ihres Kindes im Kindergarten Stolpersteinchen sind folgende Schritte notwendig:
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Elternarbeit Um einen guten Kontakt zu den Familien der Kinder aufzubauen, findet jährlich ein spezielles Angebot zur Freizeitgestaltung mit den Vätern und Großeltern statt. Das traditionelle Sommerfest gibt den Eltern und Kindern die Möglichkeit sich kennen zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Jährlich wird ein Elternrat gewählt. Angebote zur Zusammenarbeit: Gemeinsame Auswahl angemessener Therapiemöglichkeiten und Einzelförderung im Tagesablauf. Begleitung und Beratung der Eltern bei der Bewältigung des Alltags mit einem kranken oder behinderten Kind Koordinierung der Hilfesysteme und Netzwerkarbeit Unterstützung und Beratung bei der Auswahl therapeutischer Hilfsmittel zur Anwendung in der Häuslichkeit und im Kindergarten. oben |
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Kontakt
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